Ergonomie am Arbeitsplatz
Arbeit kann krank machen. Immer mehr Menschen – und zwar nicht nur körperlich hart arbeitende – klagen über akute sowie chronische Schmerzen. Kein Wunder, immerhin können ein schlechte Lichtverhältnisse und eine andauernde Fehlhaltung zu Rücken- und / oder Kopfschmerzen führen, im schlimmsten Fall sogar zum Bandscheibenvorfall. Dabei ist es ein leichtes, dem entgegen zu wirken. Wie? Mit einem ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein ergonomischer Arbeitsplatz?
Die Ergonomie (altgriechisch: Ergon = Arbeit, nomos = Regel, Gesetz) am Arbeitsplatz soll die idealen Arbeitsbedingungen schaffen. Neben dem richtigen Bürostuhl und weiterem Mobiliar zählen auch die richtige Raumtemperatur, stimmige Lichtverhältnisse, das generelle Arbeitsumfeld, die Arbeitsgeräte sowie Inhalte der Tätigkeit dazu. So soll nicht nur die körperliche, sondern auch die psychische Gesundheit sichergestellt werden.
Wichtig: Die jeweiligen Aspekte müssen individuell umsetzbar sein. Bei richtiger Handhabung ergeben sich folgende Vorteile:
- Verbesserung der Gesundheit und Minimierung gesundheitlicher Risiken
- erhöhte Konzentrationsfähigkeit
- Steigerung der Produktivität
- höhere Lebensqualität
- verbessertes Betriebsklima durch Stressreduktion
Bürostuhl
Der Bürostuhl ist eines der wichtigsten Büroutensilien. Dieser muss sich individuell anpassen lassen und verschiedene Arbeitshaltungen ermöglichen. Die Rückenlehne ist bestenfalls verstellbar und sollte bis zu den Schulterblättern ragen. Der Lendenbausch (Innenwölbung der Lehne) befindet sich auf der Höhe des Hosenbundes.
Sitzposition: Die Fußsohlen berühren vollständig den Boden, während die Beine im Sitzen in einem 90 Grad Winkel zum Rumpf stehen. Die perfekte Sitzhöhe beträgt zwischen 42 cm und 48 cm, die Sitzbreite 40 cm bis 48 cm – je nach Körpergröße und Statur.
Bildschirm
Ein großer Bildschirm (mind. 24 Zoll) ist bei längerer Bildschirmarbeit ideal. Laptops mit weniger Zoll sind für dauerhaftes Arbeiten ungeeignet.
Der ideale Abstand zwischen Monitor und Person liegt zwischen 50 und 70 cm. Sind keine Reflexionen – z.B. vom Fenster zu sehe, steht der Bildschirm ideal.
Beim Lesen der obersten Zeile sollte der Kopf leicht nach vorne geneigt sein.
Schreibtisch
Ein guter Schreibtisch bietet mindestens 80 cm in der Tiefe und 160 cm in der Breite. Alles darunter gilt als “Ablagefläche”.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt in ihrer Informationsschrift “Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie” eine freie Bewegungsfläche von 800 x 800 mm für sporadische Arbeiten. Bei dauerhafter Arbeit sollten es eher 1600 x 1000 mm sein.
Die Tischplatte liegt etwa 19 bis 28 cm (je nach Körpergröße) über der Sitzfläche. Wer es wirklich ernst meint, setzt auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch, der auch das gelegentliche Arbeiten im Stehen ermöglicht.
Licht
Nur Tageslicht bietet ideale Lichtverhältnisse. Ist dieses “Mangelware”, kann eine indirekte Beleuchtung (keine direkten Lichtquelle auf dem Schreibtisch, diese lassen die Augen ermüden) unterstützen.
500-750 Lux (Lux = Lichtstärke) sollten es schon sein. Spezielle Tageslichtlampen sondern deutlich mehr ab. Auch die Lichtfarbe (kaltweiß, neutralweiß, warmweiß gemessen in Kelvin) spielt eine Rolle.
Hohe Kontraste außerdem vermeiden (Helles Fenster – dunkler Bildschirm) und alle blendenden Gegenstände entfernen.
Räumlichkeiten
Die ideale Raumtemperatur liegt bei 20 – 22 Grad. Zudem muss eine Möglichkeit bestehen, den Raum mit Frischluft zu versorgen.
Was die Luftfeuchtigkeit betrifft, gelten 40 bis 60 % als optimal. Diese lässt sich am besten durch das regelmäßige Öffnen der Fenster, sog. Luftbefeuchter und / oder Raumklima-verbessernde Büropflanzen erreichen.
Vorsicht vor Lärm! Ein Pegel von 55 db sollte auf keinen Fall überschritten werden (mehr kann zu dauerhaftem Stress führen). Perfekt sind hohe Decken – eine niedrige Raumhöhe kann bedrückend wirken.
Für Arbeitgeber: Richtlinien beachten
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist kein Wellness-Angebot, sondern eine rechtlich verankerte Grundvoraussetzung. Arbeitgeber müssen daher bei dauerhaften Home-Office-Regelungen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen (präventiver Arbeitsschutz). Darin sind entsprechende physische und psychische Belastungen zu berücksichtigen. Definiert wird all dies durch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Bildschirmarbeitsverordnung.
Vorgaben auch im Home-Office gültig
Vom klassischen Büro in den betrieblichen Räumlichkeiten unterscheidet sich das Home-Office, jedenfalls was die gesetzlichen Vorgabe betrifft, kaum. Folgende Richtlinien gelten deshalb auch der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen / Telearbeitsplätzen.
Fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz
Sobald zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine fixe Home-Office-Regelung mit klar definierten Arbeitszeiten besteht, muss ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Landesbauordnungen (LBO)
Das Arbeitszimmer ( muss der im jeweiligen Bundesland geltenden Landesbauordnung entsprechen. Ein separates Arbeitszimmer ist aus versicherungstechnischen Gründen von Vorteil, jedoch nicht zwingend nötig.
Ergonomie
Die Lichtverhältnisse müssen für die Bildschirmarbeit ausreichend sein. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, die Mitarbeiter*innen zur sicheren und vollständigen Erfüllung der Arbeitspflicht benötigt.
Weitere Normen:
DIN EN ISO 9241: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (Bildschirmarbeitsplätze)
DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen psychischer Arbeitsbelastung